Punktgenau - Ihr Experte für Betriebsauflösung

Betriebsauflösungen

Es ist ein schwieriger Schritt für jeden Unternehmer sich von seinen Träumen zu verabschieden.

Man hatte Pläne und Träume, wie man seinen Lebensunterhalt verdienen möchte und sich damit seine Altersvorsorge sichern will.

Plötzlich steht man vor einem Scherbenhaufen und weiß mit dieser Situation nicht umzugehen.

Viele Dinge müssen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel das Entlassen der Angestellten, welche vielleicht schon seit der Firmengründung im Unternehmen tätig sind und so auch eine enge Bindung zum Betrieb haben oder der Rückbau der Filialen, des Geschäftsobjektes in den Originalzustand, damit die Geschäftsräume an den Vermieter übergeben werden können.

Was ist mit den Lagerbeständen, Fuhrpark oder der Büro und Geschäftsausstattung?

Viele Fragen die einen beschäftigen.

Wir können in dieser für sie schwierigen Lage an Ihrer Seite sein, um für Sie aus Ihrer Situation das beste für Sie herauszuholen.

 

Wir können wir Sie unterstützen:

  • Ankauf oder Weitervermittlung Ihres Warenbestandes
  • Räumung der genutzten Räumlichkeiten
  • notwendige Rückbauarbeiten
  • eventuelle Ausbesserungsarbeiten
  • Vermittlung zwischen Ihnen und dem Vermieter oder Insolvenzverwalter
  • Projektierung mit anderen notwendigen Gewerken
  • Objektübergabe
  • Verkauf Ihrer Bestandsimmobilien

 

Gründe für eine Betreibs- / Geschäftsauflösung können vielseitig sein:

  • Insolvenz
  • Außenstände, da Kunden nicht bezahlen
  • Covid
  • Verschlechterung des Wirtschaftsstandortes
  • fehlende Liquidität

Was muss ich bei einer Firmeninsolvenz beachten?


Im Falle einer Firmeninsolvenz gelten die Vorschriften der allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung, das sogenannte Regelinsolvenzverfahren. Zu beachten ist, dass eine Insolvenz sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger des Unternehmens beantragt werden kann, wenn diese in der Lage sind, den Eröffnungsgrund glaubhaft darzulegen. Solche Gründe können sein: Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

 

Dieser Form der Insolvenzanmeldung kann der Firmeninhaber jedoch vermeiden, wenn er selbst frühzeitig einen Insolvenzantrag stellt, und zwar noch bevor der Konkurs ansteht. Denn eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig eine Abwicklung und Auflösung der Firma, sondern kann auch den Weg in die Sanierung eines Unternehmens eröffnen. Durch Gespräche und Einigung mit Gläubigern oder dem Einstieg von Investoren kann man im Nachhinein die Auflösung einer Firma möglicherweise noch abwenden und die Fortführung des Unternehmens erreichen. Rechtzeitiges vorausschauendes und verantwortungsvolles Handeln durch den Unternehmer wird oft durch Insolvenzgerichte wohlwollend beurteilt bei der Entscheidung über den weiteren Verfahrensweg.

 

Tipp: Sofern Sie als Unternehmer den Insolvenz selbst stellen und das möglichst in einer Phase zu der eine Rettung der Firma möglich erscheint, bieten sich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als zum Zeitpunkt, wenn ein Gläubiger diesen Antrag einreicht.

Beachten Sie weiterhin, dass Sie im Fall der Fälle rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Eine verspätete Insolvenzmeldung kann vor Gericht negativ gegen Sie ausgelegt werden, es drohen hohe Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen.

 

Wir arbeiten  mit Gutachtern zusammen, so das wir Sie in Ihrer Situation nicht alleine lassen und mit Ihnen gemeinsam ein Weg finden werden.

 

wir waren schon vielseitig im Einsatz, z.B. an folgenden Orten:

  • Ladengeschäfte
  • Anwaltsbüros
  • Garagen
  • Praxen jeglicher Art
  • Ladengeschäfte
  • Hotels
  • Pensionen
  • Büros

 

Auf Grund unserer Erfahrungen und unserer über die Jahre aufgebauten Netzwerke sind wir in der Lage, schnell, diskret und zuverlässig für Sie tätig zu sein.

Gerne geben wir Ihnen weitere Auskunft am Telefon oder per Mail.

Oder wir treffen uns zu einem persönlichen, für Sie kostenfreien Besichtigungstermin direkt vor Ort bei Ihnen.

 

Aber Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Beratungstermin in unserer Hauptfiliale wahrzunehmen um Ihr Anliegen diskret zu besprechen.