Punktgenau - Ihr Experte für Asbestsanierung

Asbestsanierung

Wer darf Asbest entsorgen?


Der Umgang mit Asbest ist verboten.
Dies gilt auch für Privatpersonen. Die einzige Ausnahme von diesem Verbot sind die ASI- Arbeiten gemäß TRSG 519 und die fachgerechte Entsorgung.
Asbest gehört zu den 10 weltweit am stärksten krebserregenden Stoffen, Arbeiten damit werden entsprechend streng überwacht.
Bußgelder können bis zu 5000€, in schwerwiegenden Fällen bis 25000€ betragen, sofern die Ursache nicht als Straftat an die Staatsanwaltschaft abzugeben ist.

Mit diesen Asbestarbeiten Befasste benötigten als persönliche Voraussetzung:

  • Personenschutz gemäß TRSG 519 ( geeigneter Atem- und Körperschutz).
  • die Sachkunde TRSG 519
  • die Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 und G 26 ll

Wir sind im Besitz eines Sachkundenachweises.

 

Wo kann Asbest vorhanden sein:

  • Asbestleichtbauplatten ( Fassaden- oder Dachplatten)
  • Fußbodenbeläge
  • Fensterbänke
  • Blumenkästen
  • Bodenbeläge
  • Nachtspeicheröfen

Sollten Sie sich unsicher sein, können wir bei einem unverbindlichem und kostenfreien Besichtigungstermin, die Gegebenheiten  besprechen und so Fragen direkt vor Ort besprechen.

Damit auch keine Fehler beim Rückbau bzw. bei der Entsorgung entstehen können.

Gerne könne Sie sich auch in unserer Hauptfiliale beraten lassen. Sodas Ihr Bauvorhaben nach Ihren Wünschen umgesetzt werden kann.

 

Dazu gehört auch, dass wir alle erforderlichen Anmeldungen bei den Behörden übernehmen.